Förderung einer Moselschiefer®- Eindeckung

Gefördert wird die Eindeckung einer Dachfläche oder die Bekleidung einer Fassadenfläche in Altdeutscher Deckung im Bereich der Moselschiefer-Straße

Förder-Bedingungen Stand 07/2008

Das Förderprogramm ist regional beschränkt auf den Bereich der Moselschiefer-Straße. Gefördert werden nur Bauvorhaben in den Städten Cochem und Mayen und deren Ortsteile sowie in den Verbandsgemeinden Kaisersesch, Maifeld, Untermosel, Cochem-Land, Vordereifel, Treis-Karden und Kelberg.


Antragsberechtigte:  Privatpersonen,  Wohnungsunternehmen oder –genossenschaften

Art und Höhe der Zuschuss: Bei Neueindeckung oder Sanierung mit Rathscheck Moselschiefer® in Altdeutscher Deckung erhält der Bauherr 4 EURO je Quadratmeter als Zuschuss, jedoch maximal 1.000 Euro inkl. Mehrwertsteuer.

Ergänzend zu dem Zuschuss wird ein kostenfreies Service-Paket angeboten:
- Ausschreibungs-Erstellung     
- Empfehlung von erfahrenen Schieferdeckern     
- gegebenenfalls Fachberatung vor Ort     
- Vermittlung von weiteren Fördermöglichkeiten            

weitere Voraussetzungen:
- Der Antrag für die Förderung muss vor Beginn der Dacharbeiten eingegangen sein.
- Es muss sich um eine Komplett-Eindeckung/-Bekleidung einer Dach- oder/und Fassadenfläche handeln.
- Der Zuschuss gilt pro Gebäude.
- Eine Kombination mit dem von Rathscheck Schiefer angebotenen Förderprogramm „Asbestsanierung“ ist möglich.
- Die Baumaßnahme muss mit Rathscheck Moselschiefer® erfolgen.
- Gefördert werden nur Bauvorhaben innerhalb der oben angegebenen Kommunen.
- Nach Ausführung der Arbeiten sind ein Foto der Neueindeckung sowie eine Kopie der Handwerker-Rechnung einzureichen.


Förderantrag