Informationen
- 1: Streckenverlauf.
- 2: Über den Schiefer.
- 3: Tourismus.
- 4: Rallye.
- 5: Kontakt.
Über den Schiefer
Förderung einer Moselschiefer®- Eindeckung
Gefördert wird die Eindeckung einer Dachfläche oder die Bekleidung einer Fassadenfläche in Altdeutscher Deckung im Bereich der Moselschiefer-Straße
Förder-Bedingungen Stand 07/2008
Das Förderprogramm ist regional beschränkt auf den Bereich der Moselschiefer-Straße. Gefördert werden nur Bauvorhaben in den Städten Cochem und Mayen und deren Ortsteile sowie in den Verbandsgemeinden Kaisersesch, Maifeld, Untermosel, Cochem-Land, Vordereifel, Treis-Karden und Kelberg.
Antragsberechtigte: Privatpersonen, Wohnungsunternehmen oder –genossenschaften
Art und Höhe der Zuschuss: Bei Neueindeckung oder Sanierung mit Rathscheck Moselschiefer® in Altdeutscher Deckung erhält der Bauherr 4 EURO je Quadratmeter als Zuschuss, jedoch maximal 1.000 Euro inkl. Mehrwertsteuer.
Ergänzend zu dem Zuschuss wird ein kostenfreies Service-Paket angeboten:
- Ausschreibungs-Erstellung
- Empfehlung von erfahrenen Schieferdeckern
- gegebenenfalls Fachberatung vor Ort
- Vermittlung von weiteren Fördermöglichkeiten
weitere Voraussetzungen:
- Der Antrag für die Förderung muss vor Beginn der Dacharbeiten eingegangen sein.
- Es muss sich um eine Komplett-Eindeckung/-Bekleidung einer Dach- oder/und Fassadenfläche handeln.
- Der Zuschuss gilt pro Gebäude.
- Eine Kombination mit dem von Rathscheck Schiefer angebotenen Förderprogramm „Asbestsanierung“ ist möglich.
- Die Baumaßnahme muss mit Rathscheck Moselschiefer® erfolgen.
- Gefördert werden nur Bauvorhaben innerhalb der oben angegebenen Kommunen.
- Nach Ausführung der Arbeiten sind ein Foto der Neueindeckung sowie eine Kopie der Handwerker-Rechnung einzureichen.
Förderantrag